Guerilla Marketing – Werbung oder Provokation? |
| Geschrieben von: Stephanie K. |
| 14. Juni 2010 |
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Auch wenn sich Guerilla Marketing eher nach einer Strategie der modernen Kriegsführung anhört, so versteht man darunter doch die Wahl ungewöhnlicher Marketing Maßnahmen. Idealerweise ist das Ziel von Guerilla Marketing mit untypisch geringem Einsatz von Mitteln eine möglichst große Wirkung zu erzielen. Guerilla Marketing – eine verboten gute Marketingmaßnahme?Guerilla Marketing ist juristisch gesehen ein Graubereich. Die darunter gefassten Werbemaßnahmen liegen meist an der Schwelle des rechtlich Zulässigen oder gehen darüber hinaus. Trotz Bußgelder und Kritik setzt sich dieser Trend jedoch fort. Guerilla Marketing soll nämlich neben einer durchschlagenden Werbewirksamkeit vor allem provozieren. Unternehmen nutzen diesen juristischen Graubereich des Guerilla Marketing um ihre Werbebotschaften an den Konsumenten zu bringen. Theoretisch darf der Konsument nicht mit Schleichwerbung konfrontiert werden. Doch Guerilla Werbung täuscht Journalisten oft genug mit einer erfundenen Geschichte - dies ist nicht verboten und auch keine Schleichwerbung. Die erfundene Geschichte verbreitet sich dann in Windeseile im Netz.
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